

Immer mehr Menschen sind von den gesundheitlichen Vorteilen von CBD-Öl überzeugt. Es hilft laut Erfahrungsberichten tausenden Menschen, doch bald könnte CBD-Öl verboten werden, weil die EU-Kommission Cannabidiol als sogenanntes „Novel Food“ klassifiziert. Damit gilt der Verkauf von CBD enthaltenden Produkten als illegal, sofern keine Zulassung nach gründlicher und erfolgreicher Prüfung erfolgt. Gibt es doch noch eine Chance für das gesundheitsfördernde Naturprodukt?

Cannabis-Branche feierte in den letzten Jahren große Erfolge – zurecht!
Egal ob Öl, Tee, Blüten, Cremes oder Balsame: CBD-Produkte haben schon vielen Menschen geholfen. Insbesondere bei gesundheitlichen Problemen. Gerade in den letzten Jahren, gab es einen regelrechten Hype um das legale Cannabidiol, kurz CBD, welches unter anderem Hauptbestandteil der Hanfpflanze ist, jedoch nicht berauschend wirkt und daher legal ist. Immer mehr Menschen scheinen zu erkennen, dass ihnen das Naturprodukt besser helfen kann, als es Medikamente je getan haben. Was CBD alles kann, erstrecht im Rahmen einer Krebsbehandlung, kannst du in unserem Artikel „CBD-Öl gegen Krebs“ nachlesen.

CBD ist bislang legal in Deutschland zu erwerben
Cannabidiol gilt vor dem Gesetzgeber als nicht psychoaktiv und fällt somit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Bisher wurden CBD-Produkte als Nahrungsergänzungsmittel, medizinische Produkte oder Kosmetika klassifiziert, die ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden dürfen. Der Handel von CBD-Produkten, die als Heil- oder Arzneimittel deklariert sind, ist hingegen verboten. Eine Anerkennung als Heilmittel hat es nämlich bisher in Deutschland nicht gegeben. Händler dürfen dementsprechend keine Heil- oder Wirkungsversprechen abgeben. Höchstens praktizierende Mediziner dürften CBD als Medikament auf Rezept verschreiben.

EU-Verordnung klassifiziert CBD jetzt als “Novel Food”
Seit kurzem steht es jedoch schlecht um die Cannabis- bzw. CBD-Branche in Deutschland. Nachdem Österreich vor kurzem in einer Pressemitteilung das „Verbot von CBD-haltigen Produkten in Lebensmitteln und Kosmetika“ bekanntgab, gab es auch in Deutschland Irritationen, ob Händler nun um ihren Arbeitsplatz bangen müssen. Wie es dazu kam: CBD wurde in der gesamten EU als sogenanntes „Novel Food“ erklärt. Der im Januar 2018 in Kraft getretenen EU-Verordnung (EU) 2015/2283 vom 25. November 2015, der „Novel-Food“-Verordnung, zufolge, gilt jedes Lebensmittel, das vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurde, als neuartiges Lebensmittel.

Wie lange so ein Genehmigungsverfahren dauert, ist unklar. Man kann sich jedoch vorstellen, dass wir in Anbetracht der langsam mahlenden Bürokratie-Mühlen in Deutschland nicht von Wochen oder Monaten sprechen. Vom finanziellen Aspekt sicher ganz zu schweigen, insbesondere durch die Umsatzeinbußen, mit denen während des Genehmigungsverfahrens zu rechnen ist.
Bedeutet dies das Aus für die Branche?
Cannabis selbst gilt nicht als neuwertiges Lebensmittel. Die Verwendung von Produkten wie Hanfsamen, Hanfsamenöl, Hanfsamenmehl und fettfreies Hanfsamenprotein, die aus der Herstellung von Cannabis gewonnen wurden, konnte bereits vor 1997 nachgewiesen werden, damit zählt Cannabis selbst nicht zu den „Novel Foods“. Bei dem isoliert betrachteten Bestandteil CBD der Cannabispflanze sieht dies jedoch anders aus. Das BVL äußert sich wie folgt zu der Thematik:

„Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre. Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse ein Zulassungsantrag gestellt werden. Für die Einzelsubstanz CBD wurde bisher kein nennenswerter Verzehr vor dem 15. Mai 1997 belegt. Die Neuartigkeit gilt sowohl für cannabinoidhaltige Extrakte als auch für jedes Produkt dem CBD-Ektrakt zugesetzt wurde. Das selbe gilt für die angewandte Extraktionsmethode.“
Doch welches einzelne Produkt nun tatsächlich unter die Zulassungspflicht fällt und welches nicht, darüber herrscht große Verwirrung. Insbesondere die Frage nach der Art und Weise der Gewinnung des CBD-Extraktes sorgt für Aufruhr, denn dieser entscheidet schließlich, ob „Novel Food“ oder nicht. Auch hierfür hat die EU-Kommission eine Antwort: Eine mehrseitige Richtlinie über Extraktionslösungsmittel.

Anbieter von CBD-Produkten lassen sich so schnell nicht beirren
Abgesehen von vermehrten Nachfragen von Herstellern beim Deutschen Hanfverband, hält ein Großteil der Anbieter von CBD-Produkten den Ball erst einmal flach. Trotz der komplett veränderten Ausgangslage, die nun für die Produzenten herrscht, sehen sie sich häufig auf der sicheren Seite. Darunter der bekannte österreichische Anbieter von cannabidiolhaltigen Produkten „BioBloom“. Dieser deklariert seine Mittel einfach nicht mehr als Nahrungsergänzungsmittel, sondern als Hanfaroma-Extrakte. Und schon greift die Verordnung nicht mehr, da es sich nicht um ein Lebensmittel handelt. Die deutsche Firma „CBD Zone“ stützt sich auf die nicht ganz klare Sachlage der CBD-Exktrakte. Geschäftsführer Paul Krämer teilt mit:
„Wir haben kein reines Cannabidiol-Extrakt-Isolat, sondern ein Fullspektrum-Extrakt. Somit ist die ganze Pflanze zu betrachten und nicht einzeln das Cannabidiol. Somit fällt es nicht unter das „Novel-Food“-Gesetz.“
Ein weiteres Praxisbeispiel stellt die Firma „Natura Vitalis“ dar. Gründer Frank Felte äußert sich zu der Thematik:
„Bad news are good news und so ist es nicht verwunderlich, dass die jüngsten Veröffentlichungen über die angebliche Unzulässigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln mit CBD bei vielen zu vermeidbaren Irritationen geführt hat. Richtig ist zwar, dass isoliertes Cannabidiol (CBD) als Lebensmittelzutat ein sogenanntes Novel food darstellt – dies gilt aber nicht für die Pflanze und Pflanzenteile von Cannabis sativa, die einen natürlichen CBD-Gehalt aufweisen; diese sind nach wie vor kein Novel food und deshalb auch verkehrsfähig. Zwar ist vor kurzem von Seiten der EU-Kommission der bisherige Eintrag in Novel Food – Katalog geändert worden, wobei die Entscheidung gegenwärtig von der EU-Kommission überprüft wird. Unabhängig hiervon stellt aber die Beurteilung der EU-Kommission keine rechtsverbindliche Beurteilung dar, da der Novel food Katalog lediglich nur eine Orientierungshilfe darstellen soll. Natura Vitalis lässt sich zu dieser Rechtsfrage ständig von einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei beraten, die diesbezüglich auch an dem aktuellen Entscheidungsprozess bei der EU-Kommission mitwirkt.“
Es gibt also unterschiedliche Auffassungen und Auslegungen der Rechtslage. Wie sollen sich Hersteller nun aber verhalten? Unternehmen sollten sich in jedem Fall einer Rechtsberatung unterziehen und ggf. einen fachkundigen Anwalt zu Rate ziehen. Die Verbraucherschutzzentrale NRW sagt zwar selbst, dass die Lebensmittel- und Überwachungskontrollbehörden mit den vielen CBD-Produkten, die den Markt überschwemmen, überfordert seien, es kann jedoch trotzdem sein, dass es Abmahnungen oder Handelsverbote hagelt. Gerichtsurteile gab es bisher jedoch nicht, da das BVL erst im März 2019 Stellung zu der Verordnung der EU-Kommission nahm.

In Sachen CBD geht die Gesetzgebund an der Realität vorbei
Man kann in der gesamten EU davon ausgehen, dass CBD sowohl für die Gesundheit als auch für die Wirtschaft ein Riesenerfolg ist. Mittlerweile hängen viele Jobs und Steuereinnahmen an diesem Wirtschaftszweig. Es ist also fast unvorstellbar, dass der europäische Gesetzgeber tatsächlich an der strikten Durchsetzung der EU-Verordnung interessiert ist. Doch, dass die Haltung der EU Lebensmitteln oder Produkten gegenüber, die erwiesenermaßen gesundheitsfördernd sind, eigenartig ist, ist nicht erst seit der „Novel-Food“-Debatte ersichtlich.
So zum Beispiel Stevia, eine pflanzliche Alternative zu Zucker. Die Pflanze oder Teile davon haben keine Zulassung bekommen. Industriell hergestellter, raffinierter Zucker hingegen ist auf dem Markt auf der ganzen Welt frei erhältlich. Welches Produkt nun gesundheitsschädlicher ist, kann sich jeder selbst beantworten. Auch die Burger von großen Fast Food Ketten müssen nicht die Zulassungsverfahren durchlaufen, die CBD durchlaufen muss. Wie wahrscheinlich wäre es wohl, dass die Burgerketten eine Genehmigung für ihre Produkte erhalten?

Die Zusammenhänge zwischen der profitgierigen Pharma-Lobby und der rechtlichen Seite sind deutlich zu erkennen. Seit Jahren schon lenkt die Pharmaindustrie die Gesetzgebung genau so, wie es ihren Interessen entspricht. Entweder wird gesundheitsfördernden Produkten die Wirkung abgesprochen, sie werden nur als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel klassifiziert oder sie werden eben als neuartiges Lebensmittel eingestuft, sodass sich höchst wahrscheinlich nur Großkonzerne ein Zulassungsverfahren leisten können. Dass auch Wissenschaftler mit in dem Netz der Pharmaindustrie hängen, zeigt die Aussage von der Medizinerin Prof. Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover zum Thema CBD als Nahrungsergänzungsmittel:
„Es wird im Moment viel versprochen, was wissenschaftlich nicht belegt ist. Das ist unseriös. So darf man Nahrungsergänzungsmittel nicht bewerben. Es sind Medikamente und Arzneimittel, die zu einer Krankheitsverbesserung führen und nicht Nahrungsergänzungsmittel.“
Es geht, wie immer, um fette Gewinne, um viel Geld und noch mehr Geld. Ein Kampf, den mit aller Wahrscheinlichkeit die Pharma-Lobby gewinnt und nicht der Verbraucher. Denn, wie man sieht, spielt die Gesetzgebung das dreckige Spiel mit und beschneidet Hersteller von effektiven Nahrungsergänzungsmitteln ihrem natürlichen Recht. CBD-Produzenten in Großbritannien, Österreich und Spanien wollen nun gerichtlich gegen das Verbot vorgehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Thematik in den nächsten Monaten entwickelt. Letztlich steht jedoch fest: Menschen und deren Gesundheit sollten tausend mal mehr wert sein als alle Milliarden, Billionen und Trillionen dieser Welt!

Tipp für Interessierte: Ein Rechtsgutachten einer Rechtsanwaltskanzlei aus Frankfurt a. M., das die Thematik CBD als “Novel Food” im Auftrag für die EIHA, die European Industrial Hemp Association, behandelt.
Quellen:
https://hanfverband.de/nachrichten/news/cbd-irritationen-in-oesterreich-und-deutschland
https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/novel-food
https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/13_FAQs/FAQ_Cannabidiol/FAQ_Cannabidiol_node.html
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3 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] Auch, wenn Pflanzen seit der Antike recht erfolgreich zur Bekämpfung von Krankheiten eingesetzt werden, greifen viele Menschen direkt auf Medikamente zurück. Das Bewusstsein für die Vorteile von Pflanzen und Kräutern scheint in der Gesellschaft eher zweitrangig zu sein (Bestes Beispiel: Die Zulassungspflicht von gesundheitsfördernden Produkten auf Basis der vielseitigen Hanfpflanze, nachzulesen in unserem Artikel: “Droht das Verbot für CBD-Produkte?”). […]
[…] von 0,2 % THC-Gehalt überschreiten oder nicht. Beim Fund dieser Blüten wird also erst mal ein Strafverfahren eingeleitet, welches je nach Staatsanwaltschaft verschieden gehandhabt […]
[…] https://www.derstoryteller.de/droht-das-verbot-fuer-cbd-produkte-eu-kommission-verordnet-eine-zulass… […]